Keine Besucher und nicht notwendige Begleitpersonen im Uni- Klinikum und Weender Krankenhaus (gilt auch für weitere Krankenhäuser)!

(Quelle: https://www.facebook.com/radioleinewelle/posts/1176411152764742)

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+++++ Aus der Region +++++
Coronavirus: Genereller Besuchsstopp an regionalen Krankenhäusern und Kliniken ab Freitag, 3. Dezember 2021
Ab Freitag, 3. Dezember 2021, gilt: Keine Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen in den meisten Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen mehr zugelassen. Regelung dient dem Schutz von Patient:innen und Mitarbeitenden.
Der Besuchsstopp berührt nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen. Wichtig ist: Patient:innen, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt die jeweilige Notfallversorgung ihrer Kliniken in Anspruch nehmen. Es ist keineswegs gewollt, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten.
Ausnahmen gelten grundsätzlich für die Begleitung bei Geburten, für notwendige Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sowie in palliativmedizinischen Situationen. Dabei ist immer eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regelung plus FFP2- Schutzmaske zugelassen.
BESUCHSREGELUNGEN DER PARTNERKLINIKEN DES REGIONALEN KLINIKNETZWERKES SÜDNIEDERSACHSEN
Universitätsmedizin Göttingen
Evangelisches Krankenhaus Göttingen-Weende
St. Martini Krankenhaus Duderstadt
Agaplesion Krankenhaus Neu Bethlehem
Klinikum Hann. Münden
Einbecker Bürgerspital: BESUCHSSTOPP AB MONTAG, 6. Dezember 2021
Asklepios Seesen: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Albert-Schweitzer-Klinik Northeim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Klinik Bad Gandersheim: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Helios Klinik Herzberg/Osterode: BLEIBT BEI 2G++-REGEL
Klinikum Werra-Meißner Standort Eschwege: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT
Klinikum Werra-Meißner Standort Witzenhausen: BESUCHSSTOPP SCHON UMGESETZT

(Quelle: https://www.facebook.com/Universit%C3%A4tsmedizin-G%C3%B6ttingen-UMG-158957057459152/)

 

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Ab Freitag, 3. Dezember 2021, gilt: Keine Besucher*innen und nicht notwendige Begleitpersonen in den meisten Kliniken und Krankenhäusern des regionalen Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen mehr zugelassen. Die Regelung dient dem Schutz von Patient*innen und Mitarbeitenden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Der Besuchsstopp berührt nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen. Wichtig ist: Patient*innen, bei denen sich beispielsweise Symptome für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zeigen, sollen unbedingt die jeweilige Notfallversorgung ihrer Kliniken in Anspruch nehmen. Es ist keineswegs gewollt, auf eine notwendige Behandlung zu verzichten.
Ausnahmen gelten grundsätzlich für die Begleitung bei Geburten, für notwendige Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sowie in palliativmedizinischen Situationen. Dabei ist immer eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regelung plus FFP2-Schutzmaske zugelassen.
An der UMG gelten gesonderte Regelungen für die Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, sofern Besuche für den Therapieerfolg oder zur Vorbeugung von Verschlechterungen oder notwendige Begleitpersonen (z.B. Richter, Vormund) unabdingbar sind. Auch hier ist immer nur eine Besuchsperson unter Berücksichtigung der 3G-Regel plus FFP2-Schutzmaske zugelassen.
Alle weiteren Infos finden Sie hier: http://www.umg.eu/…/coronavirus-genereller…/

(Quelle: https://www.facebook.com/EKWeende/posts/5210754935625492)

 

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Aufgrund der angespannten Corona-Lage sind ab morgen, Freitag, 3. Dezember, vorerst keine Besucher und nicht notwendige Begleitpersonen an unseren drei Standorten Weende, Lenglern und Neu-Mariahilf zugelassen. Es gelten folgende Ausnahmen:
– palliativmedizinische Situation/Sterbebegleitung
– dringliche medizinische Notwendigkeit
– notwendige Begleitpersonen, u.a. von minderjährigen Kindern
– Geburtsbegleitung/Besuch von Vätern auf der Geburtsstation
Besuche in Ausnahmefällen müssen durch den Chefarzt/Chefärztin bzw. dessen/deren Vertreter autorisiert werden. Zudem besteht nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Am Haupteingang können Angehörige Sachen für Patienten abgeben, die mit Name und Station gekennzeichnet sein müssen.
Die Regelung dient zum Schutz von Patienten und Beschäftigten vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus und gilt auch an einigen anderen Kliniken des regionales Kliniknetzwerkes Südniedersachsen/Nordhessen.
Der Besuchsstopp berührt ausdrücklich nicht die Patientenversorgung: Dazu gehören insbesondere alle Notfälle, akute Schmerztherapien sowie onkologische Behandlungen und Operationen.