Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 2G+-Regel in Stadt und Landkreis Göttingen

(Quelle: https://www.goettingen.de/aktuelles/coronavirus-das-gesundheitsamt-informiert-2020-02-17.html)

Ab 1. Dezember gilt 2G+

16:23
29.11.2021

Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gilt in Stadt und Landkreis Göttingen die sogenannte 2G+-Regel. Das heißt: In der Gastronomie, in Hotels, bei körpernahen Dienstleistungen, im Sport und beispielsweise bei kulturellen Veranstaltungen gilt im jeweiligen Innenbereich, dass ein Nachweis über eine vollständige Impfung bzw. Genesung sowie über einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest erbracht werden muss. Außerdem ist eine FFP2-Maske zu tragen. Grund ist, dass sowohl der landesweite Leitindikator „Hospitalisierung“ als auch die Inzidenzwerte des Landkreises an fünf aufeinander folgenden Tagen die jeweiligen Grenzwerte überschritten haben und somit die Warnstufe 2 erreicht wurde. Förmlich festgestellt wurde dies durch eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts für die Stadt und den Landkreis Göttingen, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 62 vom 29. November 2021.

https://www.goettingen.de/pics/download/1_1638199233/AB_62_29.11.2021.pdf


(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)

 

+++ Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021 Warnstufe 2 (2Gplus-Regel) in nahezu allen niedersächsischen Kommunen. +++
Grundlage: § 3 Abs. 2 Corona-Verordnung

Auf der Seite Corona-Warnampel informieren wir zu den Warnstufen auf Basis der LeitIindikatoren.

https://www.niedersachsen.de/assets/image/736/215076

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