Bundesfamilienministerium: Corona-Auszeit für Familien

(Quelle: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/corona-auszeit-fuer-familien/familien-eine-corona-auszeit-ermoeglichen-184786)

 

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“

Familien eine Corona-Auszeit ermöglichen

Familien blicken auf eine lange Zeit mit teils harten Einschränkungen während der Corona-Pandemie zurück. Sie brauchen deshalb in vielen Bereichen Unterstützung, aber auch Erholungsangebote, um sich von den vergangenen Monaten erholen und Kraft für den Alltag tanken zu können.

Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien – Familienferienzeiten erleichtern“ ermöglicht deshalb Familien mit kleineren Einkommen kostengünstigen Urlaub in gemeinnützigen Familienerholungseinrichtungen. Außerdem können von der Maßnahme Familien profitieren, die Angehörige mit einer Behinderung haben.

Von vergünstigten Familienauszeiten profitieren

Die berechtigten Familien bezahlen nur etwa zehn Prozent der üblichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Der Aufenthalt darf bis zu einer Woche (maximal sieben Übernachtungen) dauern. Familien können den Zuschuss zweimal in Anspruch nehmen: einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2021 und einmal für einen Aufenthalt im Jahr 2022. Für die Maßnahme stellt das Bundesfamilienministerium 2021 und 2022 insgesamt bis zu 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Familien können die vergünstigte Familienauszeit in gemeinnützigen Familienferienstätten und weiteren für die Familienerholung geeigneten Unterkünften in ganz Deutschland buchen. Die Häuser haben die Bedürfnisse von Familien im Blick und bieten neben (freizeit-)pädagogischen Angeboten für die ganze Familie auch Raum für Begegnung und Austausch der Eltern untereinander.

Eine Übersicht, in welchen Erholungseinrichtungen Sie den vergünstigten Familienurlaub buchen können, finden Sie hier. Weitere Häuser werden in den nächsten Wochen hinzukommen.

Beratung zur Corona-Auszeit für Familien

Wer Fragen rund um die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ hat, kann sich an die gebührenfreie Beratungs-Hotline des Verbands der Kolpinghäuser e.V. wenden.

Die Telefonnummer lautet 0800 866 11 59. Sie ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr

Familien können sich auch per E-Mail an den Verband der Kolpinghäuser e.V. wenden.

Die Maßnahme „Corona-Auszeit für Familien“ ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“, das die Bundesregierung im Mai 2021 beschlossen hat. In diesem Rahmen schafft das Bundesfamilienministerium mit rund einer Milliarde Euro Angebote, die schnell bei Kindern, Jugendlichen und Familien ankommen.