GWG: Antragstellung für Überbrückungshilfe III jetzt möglich

(Quelle: https://www.facebook.com/GWGonline/posts/3754079821339891?)

 

GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen

ist teilt ein COVID-19-Update.

⚠️ Antragstellung für Überbrückungshilfe III jetzt möglich⚠️
? Förderzeitraum umfasst November 2020 bis Juni 2021
? Investitionen in Digitalisierung werden bei den Fixkosten berücksichtigt
? Geänderte Voraussetzungen für besonders betroffene Branchen (Einzelhandel, Reisebranche, Pyrotechnikindustrie)
? Soloselbständige, die nur geringe Betriebskosten haben, können im Rahmen der Überbrückungshilfe III die „Neustarthilfe“ beantragen
? Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einem Monat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Der Fixkostenzuschuss maximal pro Monat wird von 200.000 € auf bis zu 1,5 Mio. € Überbrückungshilfe pro Monat erhöht. Abschlagszahlungen werde in einer Höhe von bis zu 100.000 € gezahlt.
Die Erstattung der Fixkosten erfolgt in Abhängigkeit vom Umsatzrückgang während des betreffenden Kalendermonats, typischerweise im Vergleich zum entsprechenden Monat im Jahr 2019:
? Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
? bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
? bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.
? Beträgt der Umsatzrückgang weniger als 30 Prozent erfolgt keine Erstattung.
? Alle Infos auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de, am GWG-Unternehmertelefon 0551/547 43-24 oder -21 (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) sowie unter https://bit.ly/3rTzjPO.
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