Niedersächsische Corona-Verordnung ab 25.01.2021

(Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html)

 

Bund und Länder haben sich am 19. Januar 2021 auf die Verlängerung des bestehenden Lockdowns sowie auf weitergehende Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geeinigt.
Auf dieser Basis ist die Niedersächsische Corona-Verordnung angepasst worden und tritt am 25. Januar 2021 in Kraft.
Bis zu dieser Änderung (bis einschließlich 24. Januar) gilt die aktuelle Verordnung (gültig seit dem 10. Januar 2021).

Niedersächsische Corona-Verordnung:

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VO gültig ab 25.01.2021

Die nachstehende Fassung tritt am 25. Januar 2021 in Kraft:

Niedersächsische Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) – Lesefassung (gültig ab 25. Januar 2021) – mit markierten Änderungen)

Die erforderliche Änderungsverordnung zur Änderung der vorstehenden Corona-Regelung mit Begründungsteil finden Sie nachstehend:
Verordnung vom 22.01.2021 zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (gültig ab 25.01.2021) mit Begründung