Ausbildungsduldung 2020: Ausführliche Darstellung Teil I („Berlin hilft“)

(Quelle: http://berlin-hilft.com/2020/02/10/ausbildungsduldung-2020-ausfuehrliche-darstellung-teil-i/?fbclid=IwAR1wumf1jkqviqvTtlMxKzG5EzLogXJSChqRdmBCEO9sMX8THs0xO7I8JAE#Anspruch_oder_Ermessen)

 

Ausbildungsduldung 2020: Ausführliche Darstellung Teil I

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Einleitung

Die Ausbildungsduldung wurde erstmalig im Integrationsgesetz 2016 eingeführt und ermöglichte unterhalb einer Aufenthaltserlaubnis eine dauerhafte Duldung für die Dauer und Durchführung einer Berufsausbildung mit dem Zugang zu einer anschließenden Möglichkeit zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Mit dem „Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung“ findet nun eine Neuregelung und Präzisierung statt, die teilweise die Anforderungen jedoch auch erhöht.

Teil I: Weg in die Ausbildungsduldung

Das neue Gesetz trat zum 01.01.2020 in Kraft.

Am Grundgerüst Duldung – Ausbildung – Abschluss –  Jobsuche – Beschäftigung – Aufenthaltserlaubnis ändert sich dabei erst einmal nichts.