Niedersächsischer Flüchtlingsrat: Hinweise zu Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz

(Quelle: https://www.nds-fluerat.org/40341/aktuelles/hinweise-zu-aenderungen-im-asylbewerberleistungsgesetz/)

Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Mit dem Haub-ab-Gesetz (auch unter dem verharmlosenden Titel „Geordnete-Rückkehrgesetz“ bekannt) sind u.a. auch Änderungen am AsylbLG vorgenommen worden, die seit dem 21.08.2019 gelten. Weitere Änderungen im AsylbLG sind mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetz“ am 01.09.2019 in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderungen haben z.T. erhebliche Auswirkungen. Da diese Änderungen zum Teil mit erheblichen Verschlechterungen für Geflüchtete verbunden sind, werden nachfolgend die wichtigsten Änderungen dargestellt und Empfehlungen für die Beratungspraxis gegeben.

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