Flüchtlingsrat Niedersachsen: Widerspruch und Überprüfungsanträge gegen rechtswidrige Leistungsbescheide bis zum 31.12.2019!

(Quelle: https://www.facebook.com/Fluechtlingsrat.Niedersachsen/photos/a.229267433832757/2693512904074852/?type=3&theater)

 

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Der Flüchtlingsrat hat festgestellt, dass Leistungsbescheide von Geflüchteten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten, oftmals fehlerhaft und rechtswidrig sind. Hinzu kommt, dass Regelungen im AsylbLG nicht nur nach Auffassung des Flüchtlingsrates verfassungswidrig sind, sondern auch Sozialgerichte in Entscheidungen bereits Zweifel geäußert haben, ob Kürzungen und Neuregelungen im AsylbLG immer mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Wir haben deshalb auf unserer homepage ein paar Fakten zusammengetragen, anhand derer Widersprüche gegen oder Überprüfungen von Bescheide eingelegt/eingefordert werden sollten: https://t1p.de/0pf5
Wichtig: Verfahren vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Bei Klagen, die sich gegen Kürzungen im AsylbLG richten, gewähren die Sozialgerichte immer Prozesskostenhilfe, über den ein_e Anwalt/Anwältin finanziert werden kann.