Bundesverfassungsgericht: Sanktionen beim Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig

(Quelle: https://www.facebook.com/Berlinhilft/posts/964552653878286)

 

Wichtiges Urteil: Leistungskürzungen bei Hartz 4 über 30% hinaus sind verfassungswidrig. Insbesondere entfällt ab sofort die Streichung aller Leistungen inklusive der Unterkunftskosten, da diese als verfassungswidrig angesehen wird. Es entfällt auch der starre 3-Monats-Rahmen, wenn Sanktionen zwischenzeitlich zum „Erfolg“ führen. Außerdem müssen ab sofort Minderungen bei außergewöhnlichen Härten entfallen können, was das Gesetz bisher auch nicht vorsah. Es bleibt somit zwar der Widerspruch, warum existenzsichernde Leistungen überhaupt unter das Minimum gekürzt werden können, aber hier sieht das Bundesverfassungsgericht zumindest bis zu 30% mit den genannten Einschränkungen noch eine verfassungsrechtliche Deckung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/…/20…/bvg19-074.html

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