siehe auch: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Beschluss AZ: 2 BvR 721/19
BundesverfassungsgerichtVerbot unmenschlicher Behandlung auch bei anerkannten Flüchtlingen
Vor einer Abschiebung von anerkannten Flüchtlingen müssen deutsche Behörden Vorwürfe über unmenschliche Bedingungen im Zielland prüfen. Das hat das Bundesverfassungsgericht im Fall eines afghanischen Asylbewerbers entschieden, der nach Griechenland abgeschoben wurde.
Asylbewerber dürfen während ihres Asylverfahrens und auch nach ihrer Anerkennung in einem EU-Mitgliedstaat keiner unmenschlichen Behandlung ausgesetzt sein. Bevor deutsche Behörden einen nach Deutschland weitergereisten Flüchtling wieder in das Ersteinreise-Land abschiebt, müssen sie daher…