Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.: Die Beantragung von Tazkiras ist nun wieder möglich

(Quelle: https://www.nds-fluerat.org/39842/aktuelles/update-informationen-zur-beantragung-einer-tazkira/?fbclid=IwAR0F6aketNNgfol_FcrtMz2YHLUedWKLt-hgwIeHJT4ycy7iENkYLXhIUsE)

Weitere Informationen siehe obigen Link

 

Update: Informationen zur Beantragung einer Tazkira

Die Beantragung von Tazkiras ist nun wieder möglich. Die Systemumstellung in Afghanistan ist beendet und Anträge auf Ausstellung einer Tazkira können wieder im Generalkonsulat Berlin entgegengenommen werden. Damit findet die im März von der Afghanischen Botschaft bekannt gegebene Neuregelung (wieder) Anwendung.

1. Beantragung der Tazkira unter Begleitung zweier afghanischer Zeugen

2. Beantragung der Tazkira per Antragsverfahren (nur möglich, wenn eine vertretende Person vor Ort in Afghanistan ist)