Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche – Anträge vor dem 21. Geburtstag stellen!

(Quelle: https://www.nds-fluerat.org/39613/aktuelles/bleiberecht-fuer-gut-integrierte-jugendliche-antraege-vor-dem-21-geburtstag-stellen/?fbclid=IwAR1rHfBOrYpG10yqPPqCxLgJC7zJpYHhwdHOFZ9WsVNNtHgCeBTIRkuiRdY)

 

Ab Sommer/ Herbst 2015 kamen viele Geflüchtete mit Familie und viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland. In der Regel stellten sie Asylanträge, manche erhielten aber vielleicht keinen Schutz im Asylverfahren.

Mehr und mehr Jugendliche und Heranwachsende leben bereits oder bald 4 Jahre hier in Deutschland. Für jene von ihnen, die nun geduldet sind, könnte die gesetzliche Regelung zum § 25a Aufenthaltsgesetz (Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) eine aufenthaltsrechtliche Perspektive bieten. Ein Antrag auf ein „Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“ kann bei der örtlichen Ausländerbehörde gestellt werden, wenn der junge Mensch aktuell geduldet ist, seit vier Jahren in Deutschland lebt und zwischen 14 und 20 Jahre alt ist. Der Antrag muss also vor dem 21. Geburtstag gestellt werden. Weiterhin sollte der junge Mensch entweder vier Jahre lang die Schule besucht haben und einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss gemacht haben und /oder sich in einem schulischen oder betrieblichen Ausbildungsverhältnis befinden (nds. Erlasslage).

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