Nur zur Info: Wohnungsdurchsuchungen (zur Nachtzeit) zur Durchsetzung von Abschiebungen

(Quelle: https://www.facebook.com/1428328704097676/photos/a.1429029117360968/2224376567826215/?type=3&__tn__=-R)

 

Anmerkung Renate Schiele: Ich habe hier mal zur (meiner Meinung nach hilfreichen) Info nach einem Hinweis aus der Facebookgruppe „Flüchtlingshilfe Landkreis Göttingen“ (https://www.facebook.com/groups/344404895746253/permalink/1109574605895941/) folgenden Beitrag eingestellt:

 

Wohnungsdurchsuchungen (zur Nachtzeit) zur Durchsetzung von Abschiebungen (speziell für Berlin)

Situation: Ausländerbehörde möchte XY abschieben – XY weiß nichts vom Termin der Abschiebung – Polizei zieht los, um XY aus seiner Sammelunterkunft zu holen und zum Flughafen zu bringen

Ist das Eindringen in die Sammelunterkunft eine Wohnungsdurchsuchung?
Ja! Auch Sammelunterkünfte sind Wohnungen – zumindest die Räume, in denen das Privat- und Familienleben stattfindet! Eine Durchsuchung ist gegeben – im Gegensatz zum bloßen Betreten – wenn die Wohnung betreten werden soll und darin Handlungen vollzogen werden sollen. Das Suchen und Aufgreifen von Personen begründet daher stets eine Durchsuchung. Bestätigt ist dies bereits durch alle relevanten Berliner Gerichte: VG Berlin, Beschluss vom 16.02.2018 – 19 M 62.18; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2018 – OVG 6 L 14.18; KG Berlin, Beschluss vom 20.03.2018 – 1 W 51/18.

Braucht es für eine Wohnungsdurchsuchung immer einen Gerichtsbeschluss?
Ja! Jede Wohnungsdurchsuchung ohne Gerichtsbeschluss ist rechtswidrig, es sei denn…

Zum Weiterlesen bitte den Link anklicken:
https://www.facebook.com/1428328704097676/photos/a.1429029117360968/2224376567826215/?type=3&__tn__=-R