BPB: Modellprojekte zum Thema Migration – Integration – Teilhabe

(Quelle: http://www.bpb.de/partner/foerderung/286380/modellprojekte-zum-thema-migration-integration-teilhabe?fbclid=IwAR1gxBRWlLuZHl9zuNk6XQ-X-uHZGsXO5BlSzayVjeyEeHMCDW9dYBVBPAo)

 

1.3.2019

Modellprojekte zum Thema Migration – Integration – Teilhabe

Antragsfrist: 30. April 2019

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb fördert ab dem 01. Juli 2019 Modellprojekte zu den Themenschwerpunkten Migration – Integration – Teilhabe. Die Zuwendung beträgt mindestens 20.000 € und maximal 70.000 € pro Modellprojekt.

BuntstifteBuntstifte (© Tomizak / pixelio.de)

Förderziele: Integration und Teilhabe

Die gesellschaftlichen Herausforderungen rund um das Thema Integration haben sich in den letzten Jahren aufgefächert, gerade für die politische Bildung: Zum einen geht es um die Frage, wie Zugewanderte ihr Recht auf Teilhabe und Partizipation verwirklichen können. Dafür ist auch die Aufnahmegesellschaft in den Blick zu nehmen, um Vorurteile und Rassismus sowie institutionelle und strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Zum anderen fühlen sich Teile der herkunftsdeutschen Bevölkerung zunehmend desintegriert. Dies äußert sich teilweise in populistischer Stimmungsmache sowie sich häufender rassistischer Gewalt. Unter der Überschrift „Migration – Integration – Teilhabe“ fördert die bpb daher Projekte der politischen Bildung, die sich multiperspektivisch mit gesellschaftlichen Herausforderungen der Integration beschäftigen und sich für Menschenwürde, Toleranz, Vielfalt und Demokratie einsetzen. Diese Werte rücken anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes 2019 einmal mehr in den Fokus.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Organisationen aus dem Bundesgebiet, die über Kompetenzen in der Entwicklung und Umsetzung von Projekten der politischen Bildung im Themenfeld Migration, Integration, Teilhabe verfügen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Anträge von (post-)migrantischen Initiativen sowie Migrantenselbstorganisationen werden besonders begrüßt.

Weitere wissenswerte Fakten

Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens zwölf Monate zwischen dem 01.07.2019 und dem 31.12.2020 umfassen. Bewerbungen sind nicht geheftet mit dem untenstehenden Antragsformular einzureichen bis zum 30. April 2019. Vorprüfungen von Konzepten sind nicht möglich.

Kontakt

Bei Fragen zur Ausschreibung können Sie sich per E-Mail an die Adresse ausschreibung-zuwendungen@bpb.de wenden.

Telefonisch erreichen Sie uns vom 1. April bis zum 30. April 2019 montags bis freitags jeweils von 9h -12h unter der Telefonnummer 0228/99 515-1678.

Wichtige Dokumente

Der Ausschreibungstext beschreibt Förderziele, mögliche Formate, antragsberechtigte Organisationen und rechtliche Bedingungen einer Förderung – wir bitten Sie, diesen sorgfältig zu lesen. Außerdem finden Sie im Folgenden das obligatorisch einzureichende Antragsformular sowie weitere Unterlagen der Modellförderung: