PRO ASYL: Leistungserhöhung für Asylsuchende (Überprüfungsantrag nach § 44 SGB SGB X)

(Quelle: https://www.proasyl.de/news/regierung-ignoriert-pflicht-zur-leistungserhoehung-fuer-asylsuchende-jetzt-aktiv-werden/?fbclid=IwAR0qqM65hHHUbV40s-3Mr3MMrpDLn6RXxdzpIfFI_CctKgnHQm8_fyoaPuQ)

 

10.12.2018

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Gerecht ist das nicht: Die Leistungen für Asylsuchende müssen jährlich standardmäßig angepasst werden. In den beiden vergangenen Jahren hat die Bundesregierung dies schlicht nicht getan. Foto: picture alliance/Frank Rumpenhorst/dpa

Legal – illegal – GroKo: Trotz eindeutiger Gesetzeslage wurden die Regelsätze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz seit 2016 nicht erhöht. PRO ASYL empfiehlt den Betroffenen, Ihre Ansprüche zu sichern: Durch Widersprüche und Überprüfungsanträge – noch in diesem Jahr. Haupt- und ehrenamtliche Flüchtlingsberater können dabei helfen.

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