Infos der Polizei Göttingen: Feuerwerk zu Silvester 2018/2019

(Quelle: https://www.facebook.com/polizeidirektion.goettingen/posts/2565666773448902)

 

?SILVESTER 2018/2019 in #Göttingen

In der gesamten Göttinger Innenstadt ist auch dieses Jahr Feuerwerk der Kategorie 2 verboten und darf nicht gezündet werden.

Wir sind zum Jahreswechsel gemeinsam mit dem Stadtordnungsdienst in der Innenstadt unterwegs, wer gegen das „Böllerverbot“ verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Woran erkennt man pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2?
Sie sind mit der Kennzeichnung „F2“ bzw. „PII“ versehen und dürfen nur vom 29. bis zum 31. Dezember verkauft werden. Das Abbrennen dieser Feuerwerkskörper ist ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar bis 0.00 Uhr erlaubt allerdings nur außerhalb der Innenstadt.

Wir wünschen ALLEN einen guten Rutsch, sowie den Einsatzkräften ??? eine ruhige Silvesternacht.

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