Anspruch auf höhere AsylbLG-Grundleistungen einklagbar

(Quelle: https://www.nds-fluerat.org/35694/aktuelles/verweigerter-anspruch-auf-hoehere-asylblg-grundleistungen-endlich-einklagbar/?fbclid=IwAR364-clIYYJt4Ouak14mf-raMXFgrFe-LrBHyYYyjyMC4oQd3rgSApD78k)

 

Verweigerter Anspruch auf höhere AsylbLG-Grundleistungen endlich einklagbar

Das Sozialgericht Stade hat in einem Urteil vom 13. November 2018 entschieden, dass ein Anspruch auf höhere Grundleistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) besteht, obwohl das Bundesarbeitsministerium seit 2016 keine höheren Regelsatzstufen mehr verkündet hat. Für die Monate in 2018 besteht damit in Regelbedarfsstufe 1 nach Auffassung des SG Stade ein Anspruch auf 360 Euro statt der gegenwärtig ausgezahlten 354 Euro. Das sind zwar nur 6 € im Monat, machen über’s Jahr gerechnet aber ein schönes Weihnachtsgeld aus.