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Der Flüchtlingsrat Niedersachsen begrüßt die Entscheidung des nds. Innenministeriums, gemäß der nun rechtskräftigen Entscheidung des niedersächsischen OVG Lüneburg (Urteil vom 29.01.2018, Az. 10 LB 82/17) keine in Bulgarien anerkannten Flüchtlinge mehr in dieses Land abzuschieben, weil ihnen dort ein Verstoß gegen Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) droht. Nachfolgend hierzu die heutige PE des nds. Innenministers Boris Pistorius.