(Quelle: https://www.mdr.de/sachsen/ovg-bautzen-klagen-syrer-100.html)
Hier der Link zum Download der Pressemitteilung des Gerichtes (mit Aktenzeichen!):
https://www.justiz.sachsen.de/ovg/download/Medieninformation_4_18.pdf
Syrischen Wehrdienstverweigerern ist aufgrund drohender politischer Verfolgung in ihrer Heimat der Flüchtlingsstatus zuzuerkennen. Zu dieser Entscheidung kommt der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen in mehreren am Donnerstag veröffentlichten Urteilen.