Es war ein richtungsweisendes Urteil zum Familiennachzug bei minderjährigen Flüchtlingen: Das Verwaltungsgericht in Berlin hat entschieden, dass die Familie eines 16-jährigen Syrers nach Deutschland einreisen dürfe. Die Begründung: Das Kindeswohl sei „erheblich und akut gefährdet“. Bashar leide an einer posttraumatischen Störung und könne „nur noch im Rahmen der familiären Gemeinschaft der Kernfamilie“ stabilisiert werden.
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