Familiennachzug aus Aufghanistan: Neue Regelung für deutsche Botschaft Kabul

(Quelle: http://berlin-hilft.com/2017/07/13/familiennachzug-aus-aufghanistan-neue-regelung-fuer-deutsche-botschaft-kabul/)

 

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Familiennachzug aus Aufghanistan: Neue Regelung für deutsche Botschaft Kabul

Seit 31.05.2017 ist die deutsche Botschaft in Kabul geschlossen. Seit heute gibt es übergangsweise neue Regelungen, wie und wo der Nachzug oder andere Visa beantragt werden können.

Schengen-Visa können über die Auslandsvertretungen in Neu Delhi, Istanbul und Dubai beantragt werden.

Islamabad und Duschambe sollen später noch dazukommen.

NEU-Anträge für den Familiennachzug oder Studentenvisa SOLLEN in Islamabad und Neu Delhi gestellt werden können, was aber noch nicht möglich ist. Eine Registrierung für Wartelisten hingegen geht bereits.

Bereits GESTELLTE Anträge werden zunächst über das Auswärtige Amt bearbeitet. Gleiches gilt für konsularische Notfälle.

Für Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen Menschen aus Afghanistan ein Visum. Hierzu muss man sich bitte über die Botschaften der jeweiligen Zielländer informieren.

Daneben möchten wir darauf hinweisen, dass afghanische Pässe vor einer Einreise bzw. Visum-Erteilung überprüft werden müssen. Dies kann mehrere Monate dauern. Ggfls. werden Gentests zur Feststellung der Verwandtschaft vorgeschlagen.

 

Genauere Details findet man auf der Website der Botschaft Kabul. Diese Hinweise stellen wir hier dar (Stand 13.07.2017):

Die Visastelle und die Konsularabteilung der Deutschen Botschaft Kabul bleiben aufgrund des Bombenanschlags vom 31. Mai 2017 für unbestimmte Zeit geschlossen.

  1. Neue Visumanträge

Ein Schengen-Visum mit Hauptreiseziel Deutschland kann ab sofort an einer der folgenden Visastellen beantragt werden:

Botschaft New Delhi: Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe unter:

http://vfs-germany.co.in/

Generalkonsulat Istanbul: Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe unter:

https://idata.com.tr/de/en

Generalkonsulat Dubai: Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Antragsabgabe unter:

www.vfsglobal-de-ae.com

Das Auswärtige Amt ist bemüht, eine Antragstellung für Schengen-Visa auch in Islamabad und Duschanbe zu ermöglichen. Sobald die organisatorischen Vorbereitungen hierfür abgeschlossen sind, wird dies hier auf der Webseite bekannt gegeben.

Bitte buchen Sie nur an einer Visastelle einen Termin. Sofern Sie an mehreren Auslandsvertretungen Termine buchen, führt dies dazu, dass alle Ihre Termine gelöscht werden.

Das Auswärtige Amt trifft derzeit die erforderlichen Maßnahmen, damit Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. an den Botschaften in Neu Delhi und Islamabad gestellt werden können. Informationen hierzu werden so bald wie möglich auf dieser Webseite bekannt gegeben. Die Registrierung in der Warteliste für Neuanträge zur Familienzusammenführung, Studium usw. ist schon jetzt möglich:

https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&locationCode=kabulvisa

Bitte bedenken Sie, dass afghanische Staatsangehörige ein Visum zur Einreise in Indien, Pakistan, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emirate und Tadschikistan benötigen. Ein solches Visum zur Beantragung eines deutschen Visums in einem Drittstaat kann bei den Auslandsvertretungen der genannten Staaten beantragt werden.

Nach Informationen des Auswärtigen Amts ist die Einreise in die Türkei für afghanische Staatsangehörige gegenwärtig sowohl mit einem gültigen türkischen als auch US-amerikanischen Visum möglich. Anträge für ein Schengen-Visum an den nunmehr für afghanische Staatsangehörige zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in New Delhi, Istanbul, Dubai (später auch Islamabad und Duschanbe) können nur angenommen werden, wenn sich der Antragsteller legal in diesen Ländern aufhält.

Fristwahrende Anzeigen für den Familiennachzug zu anerkannten Asylberechtigten und Flüchtlingen können über die Webseite www.fap.diplo.de erfolgen.

  1. Bereits gestellte Visumanträge

Bereits an der Botschaft Kabul gestellte nationale Visumanträge (Familienzusammenführung, Studenten, etc.) sollen in der Zentrale des Auswärtigen Amts in Berlin weiterbearbeitet werden. Wegen zahlreicher organisatorischer Maßnahmen, die noch umgesetzt werden müssen, bittet das Auswärtige Amt die Betroffenen um Geduld.

Es wird dringend geraten, keine Neuanträge zur Familien-zusammenführung an anderen Auslandsvertretungen zu stellen, wenn bereits ein Antrag an der Botschaft Kabul gestellt wurde. Das würde die Bearbeitung verzögern.

Die Rückgabe von Reisepässen bei vor dem 31. Mai 2017 in Kabul gestellten Visumanträgen wie auch die Rückgabe von sonstigen Originalurkunden wird vorbereitet, stellt das Auswärtige Amt angesichts der Sicherheitslage vor erhebliche logistische Herausforderungen. Die Betroffenen werden auch diesbezüglich um Geduld gebeten, sie werden benachrichtigt, sobald eine Rückgabe der Unterlagen möglich ist. In dringenden Fällen wird die Beschaffung von geeigneten Ersatz-/Reisedokumenten Ihrer Heimatstaaten empfohlen.

  1. Konsularische Notfälle, deutsche Pässe und Überprüfung afghanischer Urkunden

In konsularischen Notfällen in Afghanistan sollte das Auswärtige Amt direkt kontaktiert werden. Deutsche Staatsangehörige können sich bei Notfällen vor Ort an jede Botschaft eines EU-Mitgliedstaates wenden.

Zur zuständigen Passbehörde für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Afghanistan wurde die Botschaft Islamabad bestimmt, die Beantragung eines neuen deutschen Reisepasses ist aber auch bei anderen deutschen Auslandsvertretungen und bei allen innerdeutschen Passbehörden möglich.

Die Ausstellung von Bescheinigungen sowie die Vornahme von Beglaubigungen und Beurkundungen sind an anderen Botschaften und Generalkonsulaten der Region möglich. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld direkt mit der gewünschten Vertretung in Verbindung.

Die Überprüfung afghanischer öffentlicher Urkunden ist bis aus Weiteres nicht möglich. Die Einschätzung zur Echtheit der Urkunden ist daher durch die befassten Stellen in eigener Zuständigkeit im Rahmen des Ermessens zu treffen.

 

Link zur deutschen Botschaft in Kabul